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Definition
- ein Unternehmen überlässt einem anderen einen Mitarbeiter zur Erbringung einer Arbeitsleistung
- Gewerbsmäßig ist dieser Vorgang lt. Durchführungsanweisung zum AÜG dann, wenn er mit „Gewinnerzielungs- und Wiederholungsabsicht" erfolgt
- dazu benötigt das Zeitarbeitsunternehmen eine Erlaubnis zur Ausübung dieser Tätigkeit
- damit sind an diesem Vorgang 3 Parteien beteiligt: Mitarbeiter, Kunde, Zeitarbeitsunternehmen
Historische Eckdaten
- 1962: Eröffnung des ersten dt. Zeitarbeitsbüro‘s
- 1967: lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird ANÜ freigegeben
- 1969: Gründung eines Unternehmerverbandes Zeitarbeit
- 1972: Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- 1976: Gründung des Bundesverbandes Zeitarbeit
- 1982: Verbot ANÜ ins Bauhauptgewerbe
- 1985: Verlängerung der max. Überlassungsdauer von 3 auf 6 Monate
- 1994: Verlängerung der Überlassungsdauer von 6 auf 9 Monate
- 1997: AÜG-Reform tritt in Kraft (12 Monate Überlassungsdauer, Abschaffung des Synchronisationsverbotes, einmalige Befristung zulässig, Wegfall der Wartezeit)
- 2002: Job-Aktiv-Gesetz tritt in Kraft (Verlängerung der Überlassungsdauer auf 24 Monate mit der Maßnahme equal-pay ab dem 13. Monat)
- 2003: Abschluss eines Tarifvertrages mit den Christlichen Gewerkschaften
- 2004: Rahmenbedingungen für die ANÜ wesentlich geändert (keine Begrenzung der Überlassungsdauer, Einführung des equal-pay/equal-treatment, Anwendung von Tarifverträgen möglich)
Rechtliche Grundlagen
- 1. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- 2. Arbeitsförderungsgesetz (Festlegung Überlassung Bauhaupt etc.)
- 3. Beschäftigungsförderungsgesetz
- 4. Bundesurlaubsgesetz
- 5. Entgeltfortzahlungsgesetz
- 6. Arbeitszeitgesetz
- 7. Arbeitssicherheitsgesetz
- 8. Jugendarbeitsschutzgesetz
- 9. Mutterschutzgesetz
- 10. Baubetriebeverordnung (Förderung des Baugewerbes)
Wer darf ein Zeitarbeitsunternehmen betreiben?
- nur mit Erlaubnis ausführbar
- kostenpflichtige Erteilung durch das zuständige LAA
- n Schriftliche Einreichung notwendig (Prüfung ob: Zuverlässigkeit des internen Personals und der Betriebsorganisation, finanzielle Absicherung der MA, 2000 € pro Beschäftigten, mindestens aber 15.000 €)
- LAA prüft diese Punkte durch Beibringung folgender Unterlagen: Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeiten von KK, VBG, Finanzamt, Arbeitsvertragsmuster, Muster Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Gesellschaftsvertrag, HRB-Eintrag)
- Erlaubnis wird zunächst befristet auf ein Jahr erteilt, dann neuer Antrag, nach 3 Jahren unbeanstandeter Arbeit kann die unbefristete Erlaubnis beantragt werden.
Aktuelles aus der Zeitarbeit
- seit 1.1.2004 ist die Anwendung eines gültigen Tarifvertrages möglich
- es gibt mehrere, die jeweils gültigen Verträge können beim BMWA im Tarifregister eingesehen werden
- Zeitarbeitsfirmen haben ein so genanntes Tarifprivileg (Auswahl eines gültigen aus verschiedenen Verträgen)
- neben den Tarifverträgen muss aber noch das Arbeitnehmerentsendegesetz für verschiedene Berufsgruppen beachtet werden (z.B Maler)
- wenn die Allgemeinverbindlichkeit per Gesetz festgelegt ist, gelten immer diese, sind also höher einzustufen als der Tarifvertrag oder eine einzelvertragliche Vereinbarung
Zukunftsaussichten
- Beschäftigungspolitisch hat die Zeitarbeit in Deutschland an Bedeutung gewonnen., immer mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeit, ihre Flexibilität durch den Einsatz von Zeitpersonal zu erhöhen. Tendenz weiter steigend. Auch die Akzeptanz dieser flexiblen Arbeitsform ist durch den Abschluss von Tarifverträgen verbessert worden.
- Personalleasing ist in Deutschland eine Wachstumsbranche mit zweistelligen Zuwachsraten. Die Zahl der Beschäftigten hat sich in der Zeit von 1996 bis 2000 verdoppelt. 2000 wurden 500.000 Menschen von Zeitarbeitsunternehmen eingestellt, davon 300.000 Arbeitslose. 236.000 Beschäftigte wurden in dieser Zeit in ein festes Arbeitsverhältnis von einem anderen Unternehmen übernommen.
- im europäischen Vergleich steht Deutschland am unteren Ende, der Anteil Zeitarbeitnehmer liegt bei gerade mal 0,9%. Der Anteil in Holland liegt bei 4,5%, in Frankreich bei 2,1%, in England bei 4,7%. Damit ist das enorme Wachstumspotential deutlich erkennbar.
